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Satzung Zweckverband
Schmutzwasserbeseitigungssatzung
Gebührensatzung Schmutzwasserbeseitigung
Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und von Kostenersatz
Verwaltungsgebührensatzung
Protokoll Zählerwechsel
An-und Abmeldebogen
Auskunftsbogen dezentrale Entsorgung
Erteilung SEPA-Lastschriftmandat
Antrag Herstellung Grundstücksanschluss
Ab Mai 2023 kann beim Wechsel von Garten-(Abzugszählern) bzw. Brunnenwasserzählern auch die Verplombung von eingetragenen Installateuren durchgeführt werden.
Das Verzeichnis der Installationsunternehmen mit Berechtigung zur Verplombung von privaten Wasserzählern ist gültig für das Verbandsgebiet des Zweckverbandes Kremmen im Bereich der Schmutzwasserentsorgung. Hierzu zählt die Stadt Kremmen mit den Ortsteilen (Beetz, Sommerfeld, Staffelde, Flatow, Groß-Ziethen und Hohenbruch) sowie die Ortsteile Vehlefanz, Neu-Vehlefanz (mit Klein-Ziethen und Wolfslake) und Schwante der Gemeinde Oberkrämer.
Die Installationsunternehmen sind berechtigt, die Verplombung von Garten- und privaten Wasserzählern (Brunnen / Regenwassernutzungsanlagen) vorzunehmen.
Bei Anlagen der Trinkwasserversorgung wenden Sie sich bitte an die OWA GmbH Falkensee, Telefon 03322 – 2710, www.owa-falkensee.de
Verzeichnis der Installateure
Anforderungen an die Installation
Protokoll Zählerwechsel
Antrag zur Eintragung in das Verzeichnis der Installateure
Information Gartenwasserzähler selber wechseln